Satzung

 

Deutscher Tipper Bund

 

 

 

 

§ 1       Name und Sitz des Verbandes

(1)   Der Verband führt den Namen Deutscher Tipper Bund (DTB).

(2)   Der Sitz des Verbandes ist die Verbandszentrale. Verbandszentrale ist immer der aktuelle Wohnsitz der/des Spielausschussvorsitzenden (SAV). Nebenstelle ist der aktuelle Wohnsitz der/des DTB-Präsidenten/in.

 

§ 2       Zweck des Verbandes

(1)   Der Verband verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

(2)   Zweck des Verbandes ist das Austragen einer Meisterschaft mittels Tippen von Spielen hauptsächlich der 1. Fußball- Bundesliga. Dieser Zweck wird erfüllt durch das regelmäßige Tippen des durch den SAV erstellten Spielplanes durch die Mitglieder.

(3)   Mittel des Verbandes dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Alle Inhaber von Verbandsämtern sind ehrenamtlich tätig.

 

 

§ 3       Mitglieder

(1)   Der Verband besteht aus den lizenzierten Tippern der jeweiligen Ligen. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Jahreshauptversammlung.

(2)   Mitglieder werden vom DTB-Vorstand durch öffentliche Vergabe einer Tipp-Lizenz bestätigt. Hierzu ist die fristgerechte Entrichtung des Beitrags erforderlich.

(3)   Mitglieder müssen in der Regel das 15. Lebensjahr vollendet haben. Über Ausnahmen entscheidet die Jahreshauptversammlung.

(4)   Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, denen die Lizenz erteilt wurde.

 

§ 4       Beendigung der Mitgliedschaft

(1)   Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, durch Tod oder durch Ausschluss.

(2)   Wird ein Mitglied vom Verband ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Verbandsbeitrages oder geleisteter Spenden.

 

§ 5       Pflichten der Mitglieder      

Das Mitglied ist verpflichtet, den von der Jahreshauptversammlung festgesetzten Beitrag fristgerecht zu entrichten.

 

 

§ 6       Organe des Verbandes

Organe des Verbandes sind die Jahreshauptversammlung und der Vorstand.

 

§ 7       Die Jahreshauptversammlung

(1)   Die Jahreshauptversammlung wird einmal im Laufe des Jahres durch SAV und Präsident/in einberufen.

(2)   Die Jahreshauptversammlung wird durch den SAV und der/den Präsidenten/in geleitet.

(3)   Die Jahreshauptversammlung ist beschlussfähig, wenn SAV oder Präsident/in und mindestens ein weiteres Mitglied anwesend sind. Aufgrund von besonderen Situationen (z.B. Corona-Pandemie 2020) ist es statthaft, wenn SAV, Präsident/in und/oder Mitglieder digital mittels Videokonferenz zugeschaltet werden. Bei Abstimmungen werden digital zugeschaltete Mitglieder einzeln befragt und zu den Stimmen der Anwesenden Personen hinzugezählt.

(4)   Die Jahreshauptversammlung hat folgende Aufgaben:

a)  Feststellung, Abänderung und Auslegung der Satzung
b)  Entgegennahme des Jahreskassenberichtes durch den Kassenwart sowie dessen Entlastung                                                                                                           
c)  Wahl des Vorstandes
d)  Aufnahme neuer Mitglieder
e)  Planung außertippsportlicher Aktivitäten sowie deren Zahlung aus der Verbandskasse      f)   Ehrung der Titelträger
g)  Spaß und Geselligkeit

Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen.

 

§ 8       Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus der/dem Präsidenten/in, der/dem SAV, der/dem Kassenwart/in und der/dem Kassenprüfer/in.

 

§ 9       Präsident/in

(1)   Die/der Präsident/in repräsentiert den Verband in allen Angelegenheiten.

(2)   Die/der Präsident/in wird von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf der JHV in unmittelbarer und öffentlicher Wahl gewählt. Auf Antrag eines einzelnen Mitgliedes wird geheime Wahl durchgeführt.

(3)   Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Sie endet durch Ablauf der regulären Amtszeit, Tod, Rücktritt oder konstruktives Misstrauensvotum durch 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der JHV oder einer nach den Regeln der JHV einzuberufenden Sondersitzung.

(4)  Die Kandidaten für das Präsidentenamt rekrutieren sich aus dem aktiven Mitgliederstamm der neuen bzw. aktuellen Saison, vom Zeitpunkt der JHV ausgehend und werden von den Mitgliedern vorgeschlagen.

(5)  Die/der Gewählte muss bei der JHV anwesend sein oder im Vorfeld schriftlich ihr/sein Einverständnis abgegeben haben. Die Wahl ist auf der JHV öffentlich annehmen.

(6)   Aufgaben der/des Präsidenten/in:

a)  Sicherstellung des reibungslosen Ablauf des Spielbetriebes
b)  Abmahnung von Mitgliedern wegen destruktiver Kritik und unsportlichem Verhalten (ohne direkte Konsequenzen für den Ermahnten)
c)  Kontrolle der/des SAV in deren/dessen Amtsgeschäften
d)  Lizenzvergabe oder –entzug
e)  Einberufung und Organisation von JHV und/oder eventuellen Sondersitzungen
f)   Ausübung eines Vetorechts zu Beschlüssen von anderen Amtsinhabern bis zur Einberufung einer Sondersitzung
g)  Ehrung der Titelträger im Namen der JHV gemeinsam mit der/dem SAV
h)  Organisation von aussertippsportlichen Veranstaltungen

 

§ 10     Spielausschussvorsitzende/r (SAV)

(1)   Die/der SAV ist alleinverantwortlich für den Spielbetrieb der Tipliga.

(2)   Klaus Keller ist nach Beschluss der JHV auf Lebenszeit gewählt.

(3)   Die Amtszeit endet durch Tod, Rücktritt oder konstruktives Misstrauensvotum durch 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der JHV oder einer nach den Regeln der JHV einzuberufenden Sondersitzung.

(4)   Im Falle des Absatzes 3 wird die Wahl analog zu § 8 (3) durchgeführt.

(5)   Aufgaben der/des SAV:

a) ordnungsgemäße Organisation des Spielbetriebs, dazu gehören: Annahme der Tipps, Erstellung des Spielplanes zu Saisonbeginn, Erstellung der wöchentlichen Ergebnisliste und Tabelle, Pokalauslosungen
b) Funktion des Pressesprechers des Verbandes
c) Kontrolle der Amtsgeschäfte der/des Präsidenten/in
d) Kontrolle der Amtsgeschäfte der/des Kassenwartes/in
e) Ehrung der Titelträger im Ramen der JHV gemeinsam mit der/dem Präsidenten/in

 

§ 11     Kassenwart/in (KW)

(1)   Die Finanzen des Verbandes werden vom der/dem KW verwaltet.

(2)   Die/der KW wird von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf der JHV in unmittelbarer und öffentlicher Wahl gewählt. Auf Antrag eines einzelnen Mitgliedes wird geheime Wahl durchgeführt.

(3)  Die Kandidaten/innen für das Amt der/des KW rekrutieren sich aus dem aktiven Mitgliederstamm der neuen bzw. aktuellen Saison, vom Zeitpunkt der JHV ausgehend. Die/der Gewählte muss auf der JHV anwesend sein, oder zuvor ihr/sein schriftliches Einverständnis abgegeben haben. Die Wahl ist auf der JHV öffentlich anzunehmen.

(4)   Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Sie endet durch Ablauf der regulären Amtszeit, Tod, Rücktritt oder konstruktives Misstrauensvotum durch 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der JHV oder einer nach den Regeln der JHV einzuberufenden Sondersitzung.

(5)  Aufgaben der/des KW:

a) Einnahme der Verbandsbeiträge sowie von Spenden
b) auf Anfrage eines Mitgliedes des Vorstandes den aktuellen Kassenstand mitzuteilen und nichterbrachte Zahlungen einzelner Mitglieder zu melden
c) Führung des Kassenbuchs
d) Vorstellung des Jahreskassenberichts auf der JHV
e) Nachweisführung gegenüber der/dem Kassenprüfer/in auf Anfrage
f) Auszahlung von Beträgen an die/den Präsidenten/in oder die/den SAV für Verbandszwecke
g) Der KW stellt vor der jährlichen JHV dem SAV den Jahreskassenbericht inklusive aller Belege digital zur Verfügung, damit dieser per E-Mail an alle Mitglieder zur Information verschickt werden kann. Eventuelle Fragen oder Anmerkungen zum Jahreskassenbericht müssen dem SAV vor der JHV schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden, damit dies als Tagesordnungspunkt in die Agenda aufgenommen werden und auf der JHV besprochen werden kann.

 

§ 12     Kassenprüfer/in (KP)

(1)   Der in der Saison 2019/2020 amtierende Kassenprüfer Burkhard Lemke ist leider am 27.04.2020 verstorben. Daher wurde er auf der JHV am 17.07.2020 zum Ehrenkassenprüfer gewählt.

(2)   Das Amt des Kassenprüfers wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vergeben.

 

§13      Kontrollstelle für Strafpunkte

(1)..Die Kontrollstelle für Strafpunkte kontrolliert die ordnungsgemäße Einhaltung der Nichttipperregelung (§16 (7).

(2)  Ein Mitglied der Tipliga wird von der Jahreshauptversammlung für dieses Amt gewählt. Die Wahl erfolgt analog zu § 10 (2) und (3).

 

 

(3)  Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Sie endet durch Ablauf der regulären Amtszeit, Tod, Rücktritt oder konstruktives Misstrauensvotum durch 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder der JHV oder einer nach den Regeln der JHV einzuberufenden Sondersitzung.

(4)  Aufgaben der Kontrollstelle für Strafpunkte:

(a) Kontrolle der ordnungsgemäßen Einhaltung der Nichttipperregelung (§18 (7).

(b) Die Kontrollstelle für Strafpunkte erhält an jedem Spieltag vom SAV über eventuell nicht getippte Spiele.

(c) Die Kontrollstelle für Strafpunkte pflegt die Nichttipperstatistik und informiert den SAV über die verteilten Strafpunkte und eventuell auszusprechende Ausschlüsse.

 

§ 14     Finanzen

(1)   Grundeinnahmen sind die Verbandsbeiträge. Weitere Einnahmen sind alle anderen Gewinne für die Verbandskasse, sowie etwaige Spenden.

(2)   Ausgaben dürfen wie folgt getätigt werden:

a) Deckung der Kosten für die JHV
b) Pokalpflege, Pokalgravur, Neukauf von Pokalen
c) das Meister T-Shirt
d) Kosten für aussertippsportliche Aktivitäten
e) Geschenke für aktive Mitglieder bei besonderen familiären Ereignissen (Hochzeiten, Geburt ehelicher Kinder)
 f) Kosten für das TIPP-Journal und ggf. Sonderhefte
g) Portogebühren
h) besondere Kosten durch JHV-Beschluss

(3)  Der Verbandsbeitrag

a) Zum Lizenzerwerb ist von jedem Mitglied der Verbandsbeitrag zu entrichten.
b) Zahlungstermin ist jeweils der 1. April im Voraus für die kommende Saison. Bei Zahlung zwischen dem 2. und 15. April erhält das Mitglied ein 3-Punkte-Abzug für die kommende Saison. Erfolgt die Zahlung erst nach dem 15. April erhält das Mitglied einen 6-Punkteabzug für die laufende Saison. Bei Nichtzahlung des Beitrages bis zum Saisonende erfolgt der Ausschluss des Mitgliedes aus dem Verband.
c) Die Höhe des Verbandsbeitrages wird vom KW vorgeschlagen und durch die JHV festge-setzt
d) Nichtzahlung des Verbandsbeitrages führt zum Entzug der Lizenz für die neue Saison und damit Ausscheiden aus dem Verband.

 

§ 15     Sondersitzungen

Treten in der laufenden Saison Probleme auf, die nicht Mittels Satzung zu klären sind, oder werden dem Vorstand wiederholt gleichlautende Forderungen nach Satzungsänderungen von verschiedenen Mitgliedern gestellt, so beruft die/der Präsident/in eine Sondersitzung ein.

Zur Beschlussfähigkeit gelten die Bestimmungen des § 7.

 

§ 16     TIP-Journal

Das TIP-Journal ist das offizielle Presseorgan des DTB. Herausgeber ist der SAV. Umfang, Redaktionsstamm, Erscheinungsdatum oder Änderungen des Layouts oder des Inhaltes werden allein vom SAV festgelegt.     

§ 17     Austritte

Ist ein Mitglied aus dem Verband ausgeschieden, so unterliegt es einer Sperre von mindestens einer kompletten Saison. Erst danach besteht wieder die Möglichkeit, sich für die Teilnahme zu bewerben. Eventuell bestehende Außenstände müssen vorab beglichen werden.

Sollte allerdings ein Mitglied in einer laufenden Saison den Spielbetrieb durch Nichttippen einstellen, so erhält diese Person aufgrund des unsportlichen Verhaltens eine lebenslange Sperre.

 

§ 18     Spielregeln

(1) Tipliga -Meisterschaft

Die Tipliga besteht aus 3 Ligen, nämlich der 1., 2. und der 3. Liga. Die Teilnehmerzahl der drei Ligen wird durch die JHV festgelegt.

Innerhalb der drei Ligen spielt Jeder gegen Jeden in Hin- und Rückrunde. Der Spielplan wird vom SAV vor Anfang der Saison festgelegt und veröffentlicht.

Der Erstplazierte der 1.Liga ist der TIP-MEISTER. Er erhält er den Meisterpokal, den er bis zum letzten Spieltag der Folgesaison behält. Außerdem wird ihr/ihm ein Meister-T-Shirt verliehen, wenn er an der Jahreshauptversammlung des Jahres teilnimmt, in dem er/sie Meister/in wurde.

Die Auf- und Abstiegsregelung wird, je nach Ligen-Stärke, dem SAV überlassen.

(2) Tip-Liga-Pokalwettbewerbe

a) DTB-Pokal

32 Tipper spielen um den DTB-Pokal. Alle Mitglieder sind berechtigt am DTB-Pokal teilzunehmen. Der Modus von eventuelle notwendigen Qualifikationsspielen wird vom SAV festgelegt. Es wird im K.O.-System getippt. Die Spielpaarungen werden im Losverfahren bestimmt. Der Sieger/die Siegerin erhält den DTB-Pokal, den er/sie bis zum letzten Spieltag der 1.Liga der Folgesaison behält. Der DTB-Pokalsieger qualifiziert sich für die Teilnahme am Supercup, am Liga-Cup (nur alle 2 Jahre im Rahmen einer WM oder EM) und der Westdeutschen Tippmeisterschaft (WDTM) und am UTEBA-Pokal.

Ab der Saison 2017/2018 ist der Gewinner des DTB-Pokals der Vorsaison immer automatisch für den DTB-Pokalwettbewerb qualifiziert, muss also nicht in eine eventuelle Qualifikationsrunde.


 

b) Supercup

Ein Entscheidungsspiel zwischen dem Tipp-Meister und dem DTB-Pokalsieger ermittelt den Supercup-Sieger. Ist der Tip-Meister auch gleichzeitig Pokalsieger, so tippt er im Supercup erneut gegen den unterlegenen Pokalfinalisten um den Supercup. Der Sieger erhält er den Supercup, den er bis zum letzten Spieltag der 1.Liga der Folgesaison behält.

c) LIGA-Cup

Der LIGA-Cup wird alle 2 Jahre im Rahmen von Welt- und Europameisterschaften ausgetragen. Der LIGA Cup wird bei Fußball-Weltmeisterschaften und -Europameisterschaften ausgespielt. Der Titelverteidiger, der Pokalsieger, sowie die 6 bestplatzierten Tipper der 1.Tipliga sind jeweils für den LIGA-Cup qualifiziert. Den jeweiligen Spielmodus bestimmt der SAV.

Ab der EM 2024 qualifizieren sich – wie auf der JHV 2022 beschlossen – neben dem Titelverteidiger und dem Pokalsieger auch die beiden Torschützenkönig/innen der 2. und 3. Tipliga. Dementsprechend dann nur noch die 4 bestplatzierten Tipper der 1. Tipliga (ggf. die folgenden, wenn Titelverteidiger und oder Pokalsieger unter den 4 Bestplatzierten sind).

d) Westdeutsche Tippmeisterschaft (WDTM)

Die WDTM wird zusammen mit der saarländischen Tip-Liga ausgespielt. Qualifiziert sind die sieben Erstplatzierten Tipper der 1. Tip-Liga und der Pokalsieger. Den Spielmodus bestimmt der SAV zusammen mit seinem saarländischen Amtskollegen.

e) Martin-Piontek-Gedächtnispokal

Der Martin-Piontek-Gedächtnispokal ist ein Mannschaftswettbewerb, der zum ersten Mal in der Saison 2002/2003 ausgetragen wurde. Qualifiziert sind alle lizenzierten Mitglieder des DTB. Getippt wird in 3er-Teams. 3er-Teams können sich bis zu einem, im TIP-Journal angekündigten, Stichtag unter Angabe eines Team-Namens, bewerben. Den Spielmodus bestimmt der SAV. Jeder Tipper des siegreichen Teams erhält den Martin-Piontek-Gedächtnispokal, den er bis zum letzten Spieltag der 1. Liga der Folgesaison behält.

Bei Pokal-Begegnungen, die Remis enden, wird zum nächstmöglichen Termin ein Wiederholungsspiel angesetzt. Bei weiterem Remis wiederum ein Wiederholungsspiel. Beim letztmöglichen Termin vor der nächsten Spielrunde, werden auch die Spiele der 2. Fußballbundesliga mitgetippt. Ist die Begegnung auch dann noch nicht entschieden, so muss auf einer Sondersitzung das Los entscheiden!

f) UTEBA-Champions-Cup und UTEBA-Pokal

Die UTEBA ist der "Europäische Tippsportverband" (UTEBA = Union der Tipper Europäischer Ballsportveranstaltungen). Der Verband vereinigt private, nicht-kommerzielle Tippspiele in einem gemeinsamen Wettbewerb, zu dem jede Liga ihre besten Tippsportler entsendet. Der Europäische Tippsportverband bietet privaten Fußball-Tippspielen aus dem ganzen Internet die Chance, mit anderen Tippspielen in einen ultimativen Wettbewerb zu treten.

Der Deutsche Tipper Bund (DTB) ist seit 2016 Mitglied im UTEBA.

Das Regelwerk und der Spielmodus werden von der UTEBA festgelegt und unterscheiden sich vom Regelwerk und Spielmodus des DTB. Die Satzung des DTB ist für diesen Wettbewerb also nicht anwendbar. Informationen zum Modus und den Regeln des UTEBA finden sich auf www.uteba.com.

 

Gemäß den Regeln des UTEBA darf der DTB für die beiden Wettbewerbe eine bestimmte Anzahl von Spielern benennen. Die Anzahl wird vom UTEBA vorgegeben und wird nach einer Mehrjahreswertung berechnet.

Derzeit hat der DTB 7 Startplätze in der UTEBA, die sich wie folgt aufteilen:

3 Startplätze im Champions-Cup

4 Startplätze im Pokal

Es qualifizieren sich die folgenden Tipper für diese Wettbewerbe:

Der Meister, der Zweit- und Drittplatzierte der ersten Liga der abgeschlossenen Saison nehmen am UTEBA-Champions-Cup teil.

Der Pokalsieger, der Viert-, Fünft- und Sechstplatzierte der ersten Liga der abgeschlossenen Saison tippen mit im UTEBA-Pokal.

Sollte der DTB weitere Startplätze erhalten oder Startplätze verloren gehen, wird der Reihenfolge der ersten Liga nach erweitert bzw. gekürzt. Der Pokalsieger bleibt beim UTEBA-Pokal qualifiziert.

Da der UTEBA für das Nichttippen eines Spieltags Minuspunkte für die Mehrjahreswertung vergibt und dies zu Verlusten von Startplätzen führen kann, wurde DTB-intern eine eigene Nichttipperregelung festgelegt:

Tippt ein Spieler bei einem UTEBA-Wettbewerb einen Spieltag nicht, so wird er in der darauffolgenden Saison vom UTEBA-Wettbewerb ausgeschlossen, wenn er sich dafür gemäß der oben aufgeführten Regelung qualifizieren sollte.

Sollte ein Tipper unserer Liga Sieger einer der beiden internationalen UTEBA-Wettbewerbe werden, so erhält dieser einen Pokal. Dieser Pokal darf behalten werden. Es ist kein Wanderpokal.

(3)       Spieltag

Ein Spieltag dauert in der Regel vom Anpfiff des ersten Bundesligaspieles am Freitag bis Abpfiff des letzten Bundesligaspieles am Sonntag oder Montag in der 1. Fußballbundesliga. DFL-Gerichtsentscheide nach dem Spieltag werden nicht gewertet – es gelten also die Ergebnisse zum Abpfiff des letzten Sonntag- oder Montagspieles.

Wird ein Spiel an einem Spieltag abgebrochen – egal zu welchem Zeitpunkt – wird diese Begegnung aus der Wertung genommen.

Den genauen Umfang eines zu tippenden Bundesligaspieltages bestimmt der SAV und gibt ihn rechtzeitig im TIPP-Journal bekannt. Meist umfasst der Tipliga-Spieltag jedoch ausschließlich die Bundesliga-Spiele von Freitag bis Sonntag oder Montag, bzw. in einer „englischen Woche“, die von Dienstag und Mittwoch.


 

 

(4)       Spielausfall

Sollten an einem Spieltag der 1. Fußballbundesliga mehr als 50% aller Spiele ausfallen, so wird der Tipliga-Spieltag ersatzlos gestrichen. Nur in den Pokalwettbewerben wird in diesem Falle ein Wiederholungsspieltag angesetzt.

(5)       Spielangebot

Der SAV sollte nach Möglichkeit nur die Spiele der 1. Fußballbundesliga berücksichtigen. Das von ihm tatsächlich gewählte Spielangebot muss er den Tippern vor Saisonbeginn in schriftlicher Form vorlegen. Änderungen des Spieltages oder der Spielregeln oder der Einbezug von Spielen der 2. Fußballbundesliga muss der SAV oder dessen Stellvertreter 2 Wochen vorher im TIP-Journal ankündigen.          

(6)       Tippen

Die Tipps können wie folgt abgegeben werden:

a) mündlich, also persönlich, oder über Telefon (bis 1 Sekunde vor Anpfiff des ersten Spieles). Dritte, persönlich beauftragte Personen, können die Tipps stellvertretend abgeben.
b) schriftlich, per Postkarte, Brief oder Telegramm (müssen zum Anpfiff lesbar beim SAV vorliegen)
c) per E-Mail oder Fax (bis spätestens eine Sekunde vor dem Anpfiff des ersten Spieles)

Die abgegebenen Tipps werden vor Spielbeginn per E-Mail an die Tipper versendet.

Getippt werden kann ausschließlich beim SAV und bei der/dem Präsidenten/in oder bei einer persönlich durch den SAV beauftragten Person. Im Vertretungsfall wird dies rechtzeitig im TIP-Journal veröffentlicht, möglichst schon 2 Wochen vor dem Termin.

Der Spieltag muss als Ganzes getippt werden. Es ist nicht möglich, den Spieltag „geteilt“ zu tippen (beispielsweise freitags die Samstag-Spiele und sonntags den Rest). Hierbei werden nur die zuerst durchgegebenen Tipps gewertet.

Hat ein Tipper freitags und samstags nicht getippt, so ist es nicht möglich, die Sonntag- oder Montagspiele nachzutippen (bzw. Dienstag und Mittwoch in der englischen Woche). Der Spieltag gilt somit als nicht getippt.

Hat ein Tipper beim SAV oder dessen Vertreter getippt und die Tipps seines Gegners erfahren, so ist es nicht mehr erlaubt umzutippen.

(7)     Nichttipperregelung

Es gelten die Bestimmungen des Absatz 6 und:

Wird ein gesamter Spieltag nicht getippt, so wird dieser Spieltag für den Nichttipper mit 0 Punkten gewertet. Erreicht der tippende Gegner nur 0 „Tore“, so erhält er trotzdem 3 Punkte. Treffen zwei Nichttipper aufeinander, so erhalten beide 0 Punkte.

Für das Nichttippen eines kompletten Spieltages erhält der Tipper einen (1) Strafpunkt. Wird vergessen das Freitagsspiel, bzw. das erste oder mehrere Spiele am Dienstag des Dienstag/Mittwoch-Spieltags zu tippen, erhält der Tipper dafür einen halben (0,5) Strafpunkt.

 

Erhält ein Tipper in der laufenden Saison 3 Strafpunkte, wird er aus dem Verband ausgeschlossen. Alle stattgefundenen Spiele werden annulliert.

Für den UTEBA-Wettbewerb wurde DTB-intern eine eigene Nichttipperregelung festgelegt, die unter §18 Punkt 2f aufgeführt ist.

(8)       „Tor-Errechnung“

a) Getipptes Ergebnis = Ergebnis genau vorhergesagt: Der Tipper erzielt 2 „Tore“
b) Getipptes Ergebnis = Tendenz-Ergebnis des Fußballspieles (z.B. statt des Resultats
                                           von 1:1 ein 2:2 getippt): Der Tipper erzielt 1 „Tor“.

 

§ 19     Inkrafttreten

 

Die vorliegende Satzung ist in der Jahreshauptversammlung vom 05.08.2022 beschlossen worden und mit dem gleichen Tage in Kraft getreten.